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Internetzugang für Betriebsrat und E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 14.07.2010 (7 ABR 80/08) entschieden, dass der Betriebsrat, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen kann. -
Arbeitsgerichte unzuständig für Klage eines GmbH-Geschäftsführers gegen Kündigung seines Anstellungsvertrages
Mit Beschluss vom 15.03.2011 (10 AZB 32/10) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass für eine Klage eines GmbH-Geschäftsführers gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrags durch die GmbH der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wegen § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG grundsätzlich ausscheidet. Hierfür sind die ordentlichen Gerichte zuständig. -
Europäischer Gerichtshof: Automatisches Beschäftigungsende bei Erreichen des Rentenalters ist rechtmäßig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 12. Oktober 2010 (Rechtssache C-45/09) entschieden, dass die in einem deutschen Tarifvertrag enthaltene Regelung über die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters des Arbeitnehmers nicht gegen das in der Richtlinie 2000/78/EG verankerte Altersdiskriminierungsverbot verstößt. -
Überlange Verfahrensdauer beim Sozialgericht
Bei einem vier Jahre andauernden sozialgerichtlichen Verfahren kann eine überlange, die Rechtsgewährung verhindernde und damit unangemessene Verfahrensdauer vorliegen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.08.2010 - 1 BvR 331/10 - entschieden. -
Fristwahrung bei Einwurf einer Kündigung um 10:15 Uhr
Eine per Boten überbrachte Kündigungserklärung geht dem Adressaten erst dann am nächsten Tag zu, wenn das Kündigungsschreiben erhebliche Zeit nach der allgemeinen Postzustellung in seinen Briefkasten geworfen wird. Diese Zeit reicht in Berlin bis weit über die Mittagszeit hinaus. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden. -
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor krankheitsbedingter Kündigung generell geboten
Die vom Arbeitgeber unterlassene Durchführung eines BEM kann sich für diesen in einem Kündigungsschutzverfahren nachteilig auswirken, wie sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10.12.2009 (2 AZR 198/09) ergibt. -
EuGH: Beschäftigungszeiten auch vor Vollendung des 25. Lebensjahres sind bei der Berechnung der Kündigungsfristen zu berücksichtigen
Mit Urteil vom 19.01.2010 (Rs. C-555/07) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wonach bei der für die Dauer der Kündigungsfristen entscheidenden Berechnung der Beschäftigungsdauer Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt werden, mit dem europäischen Recht (Unionsrecht) nicht vereinbar ist. Hierin sah der EuGH insbesondere einen Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Dies führt dazu, dass die deutsche Vorschrift des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB von den Arbeitsgerichten nicht mehr anzuwenden ist. -
Schriftformklausel in Arbeitsverträgen kann unwirksam sein
Eine vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung aufgestellte (im konkreten Fall: doppelte) Schriftformklausel kann beim Arbeitnehmer den Eindruck erwecken, jede spätere vom Vertrag abweichende mündliche Abrede sei gemäß § 125 Satz 2 BGB nichtig. Das entspricht nicht der wahren Rechtslage, da gemäß § 305b BGB individuelle Vertragsabreden Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Dieses Prinzip des Vorrangs (mündlicher) individueller Vertragsabreden setzt sich auch gegenüber doppelten Schriftformklauseln durch, bei denen selbst der Verzicht auf das Schriftformerfordernis der Schriftform bedarf. Eine zu weit gefasste doppelte Schriftformklausel ist irreführend. Sie benachteiligt den Vertragspartner deshalb unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20.5.2008 (9 AZR 382/07) entschieden. -
Videoüberwachung im Betrieb kann zulässig sein
Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 26.08.2008 - 1 ABR 16/07 - entschieden. -
Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe für Unfallversicherungsbeiträge entschärft
Unternehmen des Baugewerbes haften wie selbstschuldnerische Bürgen für die berufsgenossenschaftlichen Beiträge ihrer Nachunternehmer. Die Haftung setzt erst ab einer Gesamtauftragssumme von 500.000 Euro für das jeweilige Bauwerk ein und entfällt, wenn der Generalunternehmer nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden von der Erfüllung der Zahlungspflichten seines Nachunternehmers ausgehen konnte. Dies gilt, so das Bundessozialgericht am 27.05.2008, auch im Hinblick auf die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
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