Immobilienrecht einschließlich Baurecht

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  • Architektenhonorar und Nachträge

    Das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI (1996/2002) bestimmt sich nach den durch den Kostenanschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten. Nachträge, die nach der Vergabe an einen Baunternehmer entstehen, dürfen in die Berechnung der anrechenbaren Kosten für diese Leistungsphasen nicht einbezogen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 05.08.2010 - VII ZR 14/09 - entschieden.
  • Schadensersatz in Höhe geschätzter Mängelbeseitigungskosten: Kein Ersatz der Umsatzsteuer

    Vor der Mängelbeseitigung geltend gemachte Schadensersatzansprüche wegen Baumängeln erfassen grundsätzlich nicht die an dritte Unternehmer zu zahlende Umsatzsteuer. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
  • Fälligkeit der Schlussrechnung des Architekten

    Die Honorarforderung eines Architekten, die dieser auf der Grundlage einer nicht prüfbaren Schlussrechnung für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung erhebt, wird fällig, wenn ein Prüfungszeitraum von zwei Monaten ohne Beanstandungen zur Prüffähigkeit abgelaufen ist oder wenn das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Rügen zur Prüffähigkeit erhoben werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 48/07 - entschieden.
  • Aufklärungspflicht des Architekten

    Der Architekt muss dem Auftraggeber bei der Abnahme des Werkes offenbaren, wenn er Teile der Ausführung des Bauwerks bewusst vertragswidrig nicht überwacht hat. Unterläßt dies, hat er einen Mangel seines Werks arglistig verschwiegen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 05.08.2010 (VII ZR 46/09)entschieden.
  • HOAI 2009 in Kraft getreten

    Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist am 18.08.2009 in Kraft getreten. Mit der Neufassung wird die HOAI vereinfacht sowie transparenter und flexibler gestaltet. Außerdem werden neue Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Bauen geschaffen.
  • BGB-Gesellschaft ist grundbuchfähig

    Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter ihrer Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof am 04.12.2008 - V ZB 74/08 - entschieden.
  • Forderungssicherungsgesetz tritt zum 01.01.2009 in Kraft

    Wichtige Änderungen für Bauunternehmen und sonstige am Bau Beteiligte
  • Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern

    Wird die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) gegenüber Verbrauchern verwendet, unterliegen ihre einzelnen Klauseln auch dann einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB, wenn die VOB/B als Ganzes vereinbart ist. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.07.2008 -VII ZR 55/07- entschieden.
  • VOB/B- Inhaltskontrolle auch bei Abweichungen in Verträgen mit der öffentlichen Hand

    Jede Abweichung von der VOB/B führt, auch wenn sie sich in einem Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber findet, dazu, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist und folglich einer Inhaltskontrolle unterliegt. Dies hat der BGH mit Urteil vom 10.05.2007 - VII ZR 226/05 - entschieden.
  • Wohnungseigentumsgesetz zum 01.07.2007 geändert

    Die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes ist in Kraft getreten. Die Reform soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen und lässt verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer zu.

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