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Bundessozialgericht - Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R
Vertragsärzte - Keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen des wirtschaftlichen Risikos und Nichtbeteiligung am Wert der Praxis -
Krankenhausbehandlung: Wunsch des Patienten nach Eingriff nur durch einen bestimmten Arzt muss eindeutig sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil vom 11.05.2010 (VI ZR 252/08) entschieden, dass die auf entsprechende Bitte des gesetzlich krankenversicherten Patienten gegebene Erklärung eines Arztes, er werde die Operation, sofern möglich, selbst durchführen, nicht dazu führt, dass die Einwilligung zu dem Eingriff auf diesen Arzt beschränkt ist. -
Nicht jeder Chefarzt ist leitender Angestellter
Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 05.05.2010 (7 ABR 97.08) aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls entschieden. -
Trotz fehlerhafter Eingliederung von Zahnersatz kein Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch bei Verweigerung zumutbarer Nachbesserung
Weigert sich ein Patient nach Eingliederung von Zahnersatz, zumutbare Nachbesserungsmaßnahmen des Arztes hinzunehmen, kommen insofern Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nicht in Betracht. Zumutbar kann auch die Neuanfertigung der Prothese sein. -
Arzthaftung bei Anwendung einer Außenseitermethode
Bei Anwendung einer Behandlungsmethode außerhalb des medizinischen Standards ist Maßstab für die erforderliche Sorgfalt ein vorsichtiger Arzt. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.05.2007 (VI ZR 35/06) entschieden. -
Absoluter Ausschluss der Kostenerstattung für eine stationäre Behandlung im EU-Ausland verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht
Schließen die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der Europäischen Union die Erstattung der Kosten eines Krankenhausaufenthaltes im EU-Ausland absolut aus, verstößt dies gegen Gemeinschaftsrecht. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 19.04.2007 (Rechtssache C-444/05) in Bezug auf den von den Mitgliedstaaten zu beachtenden Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs entschieden. -
BGH zur Rückforderung von ärztlichen Honoraren für Wahlleistungen bei unwirksamer Wahlleistungsvereinbarung
In seinem Urteil vom 01.02.2007 – III ZR 126/06 – hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung von ärztlichen Honoraren für Wahlleistungen der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegengesetzt werden kann, wenn die zugrunde liegenden Wahlleistungsvereinbarungen zwar wegen Verstoßes gegen die Unterrichtungspflicht nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BPflV unwirksam gewesen waren, diese Leistungen jedoch über einen langen Zeitraum abgerufen, beanstandungsfrei erbracht und honoriert worden sind.
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