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Arbeitsgerichte unzuständig für Klage eines GmbH-Geschäftsführers gegen Kündigung seines Anstellungsvertrages
Mit Beschluss vom 15.03.2011 (10 AZB 32/10) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass für eine Klage eines GmbH-Geschäftsführers gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrags durch die GmbH der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wegen § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG grundsätzlich ausscheidet. Hierfür sind die ordentlichen Gerichte zuständig. -
Kein Anspruch des abberufenen Geschäftsführers auf Weiterbeschäftigung in leitendender Funktion
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11.10.2010 (II ZR 266/08) entschieden, dass im Falle des Widerrufs der Organstellung als Geschäftsführer der GmbH dieser grundsätzlich keinen Anspruch hat, in einer der früheren Geschäftsführertätigkeit vergleichbaren leitenden Funktion vom Unternehmen weiter beschäftigt zu werden, es sei denn aus dem (im konkreten Fall aufgrund der Vertragsgestaltung, nicht zwangsläufig) fortbestehenden Anstellungsvertrag würde sich eine entsprechende Vereinbarung mit diesem Inhalt ergeben. -
Verschmelzung der Komplementär-GmbH auf die KG unzulässig
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Kündigungsschutz für Geschäftsführer?
Im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH kann vereinbart werden, dass die materiellen Regeln des Kündungsschutzgesetzes (KSchG) zu dessen Gunsten gelten sollen, obwohl kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Unter Umständen kann sich dann die Gesellschaft selbst bei unwirksamer Kündigung entsprechend §§ 9 f. KSchG gegen Abfindung aus dem Vertrag lösen. -
Kostenerstattung für Verdienstausfall des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person
Nimmt der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person für diese einen Gerichtstermin war, kann der Gesellschaft wegen dessen terminsbedingten Zeitaufwandes ein Anspruch auf Verdienstausfall zustehen. -
Ordnungsgemäße Fristsetzung auch bei Aufforderung zur "umgehenden" Mangelbeseitigung
Für eine Fristsetzung gemäß § 281 Abs. 1 BGB genügt es, wenn der Gläubiger deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht; der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-)Termins bedarf es nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof am 12.08.2009 entschieden. -
Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten bei der GmbH
Streitigkeiten über Gesellschafterbeschlüsse können ausnahmsweise auch vor Schiedsgerichten entschieden werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das vereinbarte schiedsgerichtliche Verfahren bestimmte aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Mindeststandards einhält. Dies hat der BGH mit Urteil vom 06.04.2009 - II ZR 255/08, Schiedsfähigkeit II - entschieden. -
Nachreichung von Jahresabschlüssen zum Bundesanzeiger
Offenlegungspflichtige Unternehmen, die ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 noch nicht beim Bundesanzeiger eingereicht haben, sollten dies umgehend nachholen. Unter Umständen lässt sich auf diesem Wege noch ein Ordnungsgeldverfahren vermeiden. -
BGB-Gesellschaft ist grundbuchfähig
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter ihrer Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof am 04.12.2008 - V ZB 74/08 - entschieden. -
Die GmbH-Reform im Überblick
Am 01.11.2008 ist das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Kernanliegen des Gesetzes ist es, die Attraktivität der GmbH im Vergleich zu ausländischen Rechtsformen zu erhöhen und den Gläubiger- und Verkehrsschutz durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauchsfällen zu verbessern.
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