Heino Fahs

1969 trat Heino Fahs als Sozius in die damalige Einzelkanzlei Bräutigam ein. Gemeinsam mit Horst Bräutigam entwickelte er die Kanzlei in ihrer schon damals überregionalen Bedeutung fort.

Überwiegend war er dabei im Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Lebensmittelrecht und Erbrecht für die Mandanten tätig. Heino Fahs setzte darüber hinaus neue Schwerpunkte im Notariat.

Im hohen Maß war Heino Fahs dem berufsständischen Ethos verpflichtet. Er war langjähriges Mitglied des Vorstandes der Berliner Rechtsanwaltskammer (zuletzt Abteilungsvorsitzender) und danach Vorsitzender des Ehrengerichtshofs der Berliner Rechtsanwälte.

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