Im April 1956 als Rechtsanwalt zugelassen - er war zu diesem Zeitpunkt
der jüngste Anwalt in Berlin - trat Horst Bräutigam zugleich als Juniorsozius in
eine renommierte Berliner Kanzlei ein, deren Schwerpunkt das
Gesellschaftsrecht war.
1960 gründete er eine eigene Kanzlei, die die Urzelle der heutigen Sozietät ist. Neben der kontinuierlichen Pflege des Gesellschaftsrechts entwickelte er aus kleinen Anfängen eine Praxis, die sich mit einem zweiten Schwerpunkt dem Verwaltungs- und Verfassungsrecht widmete. Hier gewann die Kanzlei überregionale Bedeutung, die in zahlreichen Großverfahren und einer ständigen Revisionspraxis vor dem Bundesverwaltungsgericht manifest wurde.
1969 trat Heino Fahs als erster Sozius in die Kanzlei ein. Gemeinsam entwickelten sie die Praxis unter Vertiefung und Erweiterung neuer Tätigkeitsgebiete fort.
Seinen Spezialgebieten blieb Horst Bräutigam bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2002 treu. Daneben war er ein gefragter Mitarbeiter für rechtswissenschaftliche Zeitschriften und Institutionen. Er war Mitherausgeber des Deutschen Verwaltungsblatts, Referent des Deutschen Juristentages und nahezu zehn Jahre lang Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts.
1960 gründete er eine eigene Kanzlei, die die Urzelle der heutigen Sozietät ist. Neben der kontinuierlichen Pflege des Gesellschaftsrechts entwickelte er aus kleinen Anfängen eine Praxis, die sich mit einem zweiten Schwerpunkt dem Verwaltungs- und Verfassungsrecht widmete. Hier gewann die Kanzlei überregionale Bedeutung, die in zahlreichen Großverfahren und einer ständigen Revisionspraxis vor dem Bundesverwaltungsgericht manifest wurde.
1969 trat Heino Fahs als erster Sozius in die Kanzlei ein. Gemeinsam entwickelten sie die Praxis unter Vertiefung und Erweiterung neuer Tätigkeitsgebiete fort.
Seinen Spezialgebieten blieb Horst Bräutigam bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2002 treu. Daneben war er ein gefragter Mitarbeiter für rechtswissenschaftliche Zeitschriften und Institutionen. Er war Mitherausgeber des Deutschen Verwaltungsblatts, Referent des Deutschen Juristentages und nahezu zehn Jahre lang Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts.
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