In diesem Bereich, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kanzlei
beauftragen, erstreckt sich die Tätigkeit schwerpunktmäßig auf alle
Bereiche des Individualarbeitsrechts. In allen Fragen von Anbahnung,
Durchführung, Beendigung und schließlich Abwicklung von
Arbeitsverhältnissen steht BDKD sowohl beratend als auch bei
prozessualer Vertretung, etwa bei Kündigungsschutzverfahren, zur Seite.
Einen Schwerpunkt bildet hierbei der Bereich betrieblicher
Veränderungen. Sei es bei Auflösung oder Verlagerung von
Betriebsstätten, bei Änderung von Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation
oder etwa bei der Veräußerung von Betrieben, begleitet BDKD ihre
Mandantschaft beratend und prozessual. Die gerichtliche Durchsetzung
der Interessen der Mandanten umfasst dabei alle Instanzen bis hin zum
Bundesarbeitsgericht.
BDKD ist darüber hinaus auch in ausgewählten Bereichen des Sozialrechts tätig, und zwar nicht nur als Annex zum Arbeitsrecht. Hervorzuheben ist hier das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX).
Die Mandantschaft im Arbeitsrecht entstammt vielfach dem Bereich der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft. Darüber hinaus berät und vertritt BDKD auch juristische Personen des öffentlichen Rechts in allen in Betracht kommenden arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere im Bereich des Rechts der Angestellten des öffentlichen Dienstes.
BDKD ist darüber hinaus auch in ausgewählten Bereichen des Sozialrechts tätig, und zwar nicht nur als Annex zum Arbeitsrecht. Hervorzuheben ist hier das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX).
Die Mandantschaft im Arbeitsrecht entstammt vielfach dem Bereich der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft. Darüber hinaus berät und vertritt BDKD auch juristische Personen des öffentlichen Rechts in allen in Betracht kommenden arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere im Bereich des Rechts der Angestellten des öffentlichen Dienstes.
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