Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von BDKD liegt im Immobilien- und
Baurecht in allen Phasen des Erwerbs, der Planung und der Bebauung von
Grundstücken. Dies umfasst sowohl die zivilrechtliche Seite des
Vorhabens (Grundstückskauf, Architekten- und Ingenieurverträge,
Projektentwicklungs- und Bauverträge) als auch die
öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für Planung und Realisierung von
Bauvorhaben (Klärung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher sowie
immissionsschutzrechtlicher Fragen, Vertretung im Genehmigungsverfahren
einschließlich verwaltungsgerichtlicher Verfahren). BDKD berät am
Bauvorhaben Beteiligte bei der Gestaltung ihrer vertraglichen
Beziehungen und begleitet sie während und nach Abschluss der Bauphase.
Bei streitigen Auseinandersetzungen vertritt die Kanzlei den Mandanten
gerichtlich und außergerichtlich, ebenso wie in schiedsgerichtlichen-
und Mediationsverfahren, immer mit dem Ziel einer schnellen,
umfassenden und wirtschaftlichen Konfliktlösung.
Bei gewerblicher Nutzung der Immobilie erarbeitet BDKD Miet- und sonstige Nutzungsverträge, führt Verhandlungen mit bzw. für Interessenten und vertritt Beteiligte bei Auseinandersetzungen während und nach Beendigung der Nutzung.
Bei gewerblicher Nutzung der Immobilie erarbeitet BDKD Miet- und sonstige Nutzungsverträge, führt Verhandlungen mit bzw. für Interessenten und vertritt Beteiligte bei Auseinandersetzungen während und nach Beendigung der Nutzung.
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