Schwerpunkte von BDKD sind das Wirtschaftsrecht und das öffentliche Recht. Hierzu zählen Handels- und
Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Recht der Unternehmensnachfolge, gewerbliches Mietrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Immobilien- und
Baurecht, Vergaberecht, Verwaltungs- und Verfassungsrecht und
Medizinrecht. Dies umfasst jeweils die
außergerichtliche Beratung und Vertretung zur Geltendmachung oder
Abwehr von Ansprüchen, die Erstellung von Rechtsgutachten, die
prozessuale Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen sowie
erforderlichenfalls eine weitere Tätigkeit im Rahmen der
Zwangsvollstreckung. Zudem widmet sich die Kanzlei der
Schiedsgerichtsbarkeit.
BDKD kann neben rechtlichem und notariellem Fachwissen auf eine reiche Berufserfahrung und qualifizierte Mitarbeiter/innen zurückgreifen. In steuerlichen Fragen steht der Kanzlei das Fachwissen von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Verfügung. Bei grenzüberschreitendem Rechtsverkehr erfolgt eine Zusammenarbeit mit ausländischen Kanzleien.
BDKD kann neben rechtlichem und notariellem Fachwissen auf eine reiche Berufserfahrung und qualifizierte Mitarbeiter/innen zurückgreifen. In steuerlichen Fragen steht der Kanzlei das Fachwissen von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Verfügung. Bei grenzüberschreitendem Rechtsverkehr erfolgt eine Zusammenarbeit mit ausländischen Kanzleien.

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