BDKD berät niedergelassene und angestellte Ärzte, Zahnärzte und
Tierärzte in allen ihre berufliche Tätigkeit betreffenden Fragen, seien
sie berufsrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, vertragsrechtlicher
oder arbeitsrechtlicher Art. Dies betrifft unter anderem die Gestaltung
und/oder Überprüfung von Praxiskaufverträgen, Praxisübergabeverträgen
und Kooperationsverträgen, Haftungsfragen, Honorarstreitigkeiten und
arbeitsrechtliche Anliegen.
Darüber hinaus berät und vertritt BDKD insbesondere in Honorar- und Abrechnungsstreitigkeiten sowie auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts.
Zudem ist die Kanzlei auf dem Gebiet des Krankenhaus- und Krankenhausfinanzierungsrechts und für berufsständische Kammern tätig.
Darüber hinaus berät und vertritt BDKD insbesondere in Honorar- und Abrechnungsstreitigkeiten sowie auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts.
Zudem ist die Kanzlei auf dem Gebiet des Krankenhaus- und Krankenhausfinanzierungsrechts und für berufsständische Kammern tätig.
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