Medizinrecht

BDKD berät niedergelassene und angestellte Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in allen ihre berufliche Tätigkeit betreffenden Fragen, seien sie berufsrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, vertragsrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Art. Dies betrifft unter anderem die Gestaltung und/oder Überprüfung von Praxiskaufverträgen, Praxisübergabeverträgen und Kooperationsverträgen, Haftungsfragen, Honorarstreitigkeiten und arbeitsrechtliche Anliegen.

Darüber hinaus berät und vertritt BDKD insbesondere in Honorar- und Abrechnungsstreitigkeiten sowie auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts.
Zudem ist die Kanzlei auf dem Gebiet des Krankenhaus- und Krankenhausfinanzierungsrechts und für berufsständische Kammern tätig.

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