Das Vergaberecht, d.h. das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe, hat
in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Es umfasst die
Gesamtheit der stark formalisierten Regeln und
Vorschriften, die dem Staat, seinen Behörden und Institutionen eine
bestimmte Vorgehensweise bei der Inanspruchnahme von Leistungen oder
beim Kauf von Gütern am Markt vorschreiben. Dieses in den
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in erheblichem Maße durch
europäische Vergaberichtlinien geprägte Rechtsgebiet wird in
Deutschland vor allem in der Vergabeverordnung (VgV) und dem Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt, ergänzt durch die
Vergabe- und Vertragsordnungen und Landesvergabegesetze.
Im Vergaberecht wird BDKD sowohl auf der Seite der Vergabestellen als auch auf der Seite der Bieter tätig. Dabei berät die Kanzlei öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung der Ausschreibung und der Durchführung des Vergabeverfahrens. Bieter werden im Hinblick auf ihre Teilnahme am Vergabeverfahren beraten, erforderlichenfalls überprüft BDKD deren Rechtsschutzmöglichkeiten. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer oder dem Vergabesenat übernimmt die Kanzlei die Vertretung der Mandanten. Zudem unterstützt die Kanzlei Vertragsverhandlungen und erstellt Rechtsgutachten zu vergaberechtlichen Fragestellungen.
Im Vergaberecht wird BDKD sowohl auf der Seite der Vergabestellen als auch auf der Seite der Bieter tätig. Dabei berät die Kanzlei öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung der Ausschreibung und der Durchführung des Vergabeverfahrens. Bieter werden im Hinblick auf ihre Teilnahme am Vergabeverfahren beraten, erforderlichenfalls überprüft BDKD deren Rechtsschutzmöglichkeiten. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer oder dem Vergabesenat übernimmt die Kanzlei die Vertretung der Mandanten. Zudem unterstützt die Kanzlei Vertragsverhandlungen und erstellt Rechtsgutachten zu vergaberechtlichen Fragestellungen.
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